In den Nachkriegsjahren gelangte das Wanderkino zu neuer Blüte. Viele Spielstätten waren zerstört und insbesondere die Landbevölkerung war relativ immobil. So kam das Kino zu den Zuschauern. Die am meisten verbreitete Wanderkinoanlage in der DDR bestand aus zwei Projektoren des Typs „TK 35“, die von Carl Zeiss Jena in Lizenz gebaut wurde. Die Entwicklung dieser Maschine wurde russischen Konstrukteuren zugeschrieben. Das Grundprinzip war aber identisch mit anderen Koffermaschinen verschiedener Hersteller.
Typisch ist das seitlich angehängte Lampenhaus, dessen Licht über einen Winkelspiegel auf das Bildfenster gelenkt wird. Aus Feuerschutzgründen wurde hier mit einer Glühlampe als Lichtquelle gearbeitet. Wie auch bei allen anderen Filmprojektoren, standen die technischen Brandverhütungsmaßnahmen an erster Stelle. So wurden selbstschließende Lichtverschlüsse, die bei Unterschreitung der Mindestdrehzahl wirksam wurden, wie auch Wärmeschutzfilter eingebaut.
Da ab den frühen 1970er Jahren keine Filmprojektoren mehr in der DDR produziert wurden, legte man seitens der Filmvorführer großen Wert darauf, die Maschinen zu hegen und zu pflegen. Die als Ersatz für die TK 35 gelieferten Wanderkinoprojektoren der russischen Typen KN15 – KN 20 waren äußerst unbeliebt. So kam es dazu, dass viele dieser Projektoren bis zur Wende noch nicht einmal ausgepackt waren, geschweige denn, zum Einsatz gelangten.